AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ferienhauses „Newergarten“, Newerweg 4A, 66687 Wadern-Nunkirchen

Das Ferienhaus ist mit folgenden Details ausgestattet:

Separater Eingang, PKW Stellplatz, Terrasse mit Grillmöglichkeit, Sitzfenster mit Gartenblick, Allergiker geeignet, automatisch gesteuerter Pelletofen, Radio, 43“ Smart-TV, Freies Internet mit LAN-Anschlüssen und WLAN, Beistellbett für Baby, voll ausgestattete Küche, Geschirr, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster, Großer Kühlschrank, Backofen, Herd, Rauchmelder, Kohlenmonoxidwächter, Handtücher, Bettwäsche, Föhn, Schminkspiegel, Bad/Dusche, WC, Sitzecke, Infrarotheizspiegel Badezimmer

1. Vertragsabschluss

Mit der verbindlichen Buchung des Ferienhauses, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn der Gastgeber die Buchung bestätigt und den Mietvertrag unterzeichnet. Der Gast erhält eine Buchungsbestätigung und eine Aufforderung zur Zahlung. Nach Zahlungseingang erhält der Gast eine Zahlungsbestätigung. Ist die Zahlung nicht innerhalb einer Frist von 3 Werktagen erfolgt, gilt die Buchung als storniert und das Ferienhaus steht zur erneuten Vermietung zur Verfügung. Es gelten dann die Bedingungen unter 10.Rücktritt / Nichtinanspruchnahme.

Die Unterkunft wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Gastgebers. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Gastgeber berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Grundstück zu verweisen.

2. Mietpreis und Zahlungsweise

Der Gastgeber verlangt eine Zahlung von 100 % des Mietpreises, welche unmittelbar nach Buchung fällig ist.

Der Mietpreis setzt sich zusammen aus dem Übernachtungspreis zuzüglich der Gebühr für die Endreinigung in Höhe von 30€.

Die Vertragsparteien schließen ausdrücklich die Zahlung mittels Verrechnungscheck aus. Bei Auslandsüberweisungen gehen die Transferkosten zu Lasten des Gastes.

Der Gastgeber behält vom Gast eine Kaution in Höhe von 50€ ein, die in bar bei Bezug zu entrichten ist, vom Gastgeber quittiert wird und nach Abreise in voller Höhe zurückerstattet wird, sofern der Sorgfaltspflicht entsprechend Punkt 8 nachgekommen wurde und keine Beanstandungen (Schäden, Verlust von Schlüssel, Ausfall weitergehende Nutzung aufgrund verspäteter Räumung, etc.) vorliegen.

Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten.

Bankverbindung des Vermieters:

Deutsche Kreditbank AG, IBAN DE75 1203 0000 1065 9530 26, SWIFT/BIC BYLADEM1001

3. An-und Abreise

Der Gast erhält bei Ankunft einen Schlüssel. Die Unterkunft kann ab 15:00 Uhr bezogen werden.

Am Abreisetag ist die Wohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 11:00 Uhr dem Gastgeber oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, gereinigten Zustand (Endreinigung ausgenommen) zurückzugeben. Sollte die Ferienwohnung nicht besenrein übergeben werden, entstehen 30.00 Euro für Endreinigung extra. Räumt der Gast die Unterkunft nicht bis 11.00 Uhr, sofern es nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, kann der Gastgeber aufgrund der verspäteten Räumung der Unterkunft für dessen weitergehende Nutzung die Kosten in Rechnung stellen. Die vorzeitige Abreise des Gastes, die dem Gastgeber anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Gast schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins.

Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind entsprechend der Angaben des Gastgebers zu hinterlassen.

4. Schlüssel

Dem Gast sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für die Unterkunft auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Gast zu übernehmen.

5. Haustiere, Rauchen, Hausordnung

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für Besucher der Gäste.

Innerhalb der Unterkünfte ist das Rauchen generell nicht gestattet.

Die Hausordnung ist zu befolgen.

6. Sorgfaltspflichten

Bei Bezug der Räumlichkeiten überprüfen die Mieter die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel in der Unterkunft hat der Gast unverzüglich dem Gastgeber mitzuteilen, anderenfalls stehen dem Gastgeber darauf beruhende Ersatzansprüche zu. Kommen die Mieter dieser Mitteilungspflicht nicht nach, steht ihnen keine Mietminderung wegen dieser beanstandenden Punkte nicht zu.

Der Mieter des Ferienhauses verpflichtet sich, die gesamten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Unterkunft und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen.

Der Vermieter hat ein Recht auf Schadensersatz in angemessener Höhe, sofern nach dem Aufenthalt nicht gemeldete Schäden festgestellt werden.

Es wird angeraten, im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung zu sein.

Dem Vermieter muss wegen notwendigen Wartungs- und Reinigungsarbeiten wöchentlich der Zugang zu den Räumlichkeiten gewährt werden.

Das Ferienhaus verfügt über einen barrierefreien Zugang zum Hauseingangsbereich. Bei Glatteisgefahr ist der alternative Kiesweg zu benutzen.

7. Pflichten des Gastgebers

Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Gastgeber zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe der Unterkunft verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Gastgebers durch nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Unterkunft nicht wie vereinbart durch den Gast genutzt werden können, haftet der Gastgeber ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Übernachtungspreises.

8. Rücktritt / Nichtinanspruchnahme

Der Mieter darf jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Ausfallentschädigung entsprechend folgender Staffelung geltend gemacht:

30 Tage vor Mietbeginn: 10% des Mietpreises

29 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn: 90% des Mietpreises

8.a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast das nicht in Anspruch genommene Ferienhaus nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bei Neuvermietung fallen für den Gast lediglich 10% des Mietpreises an.

8.b) Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der das Ferienhaus in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann nach Ermessen des Vermieters eine Bearbeitungsgebühr von 50€ berechnet werden.

Es wird geraten, eine Storno-Versicherung abzuschließen.

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9. Gerichtsstand/ Rechtswahl

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das zuständige Amtsgericht bzw. das zum Gerichtsbezirk gehörende Landesgericht des Erfüllungsortes zuständig. Es findet deutsches Recht Anwendung.

10. Haftung

Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens.

Wir weisen darauf hin, dass die Internetnutzung einschließlich Smart-TV mit eigenen Zugangsdaten des Gastes (z.Bsp. amazon prime, netflix, etc.) auf eigene Gefahr geschieht und daraus entstehende Kosten nicht vom Gastgeber getragen werden.

11. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen immer der Schriftform

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages beschlossen haben.